Prävention von Spielmanipulation
Basketball soll fair, attraktiv, ehrlich und spannend sein. Basketball kann aber nur dann spannend sein, wenn niemand vorher weiß, was in den 40 Minuten eines Spiels passieren wird. Nur wenn das so bleibt, kann Basketball auch weiterhin Woche für Woche Menschen in den Hallen und an den Bildschirmen begeistern. Die Unbeeinflussbarkeit des Spiels und die Unvorhersehbarkeit seines Verlaufs und Ausgangs sind daher der Kern des sportlichen Wettbewerbs, den es unbedingt zu schützen gilt. Die Manipulation von Sportwettbewerben stellt eine der größten Bedrohungen für die Integrität des Sports dar und schadet der Glaubwürdigkeit, Transparenz und Fairness von Sportwettbewerben. Die BARMER 2. Basketball Bundesliga hat deshalb ein Schutzkonzept zur Bekämpfung von Spielmanipulation entwickelt.
Regeln & Vorschriften
Die Rechtsgrundlagen zum Thema Spielmanipulation, aus denen sich Verhaltensregeln und Strafen ergeben, sind sowohl in den Statuten der 2. Basketball Bundesliga GmbH, in vertraglichen Vereinbarungen als auch im staatlichen Recht zu finden.
Staatliches Recht
Nach staatlichem Recht können Spielmanipulationen – mit und ohne Wettbezug – eine Straftat darstellen.
In § 265c des Strafgesetzbuchs ist der Straftatbestand des Sportwettbetrugs geregelt. Danach machen sich Sportler, Trainer oder Personen mit vergleichbarer Stellung strafbar, wenn sie einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordern oder sich versprechen lassen oder entgegennehmen, dass sie den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports beeinflussen und infolgedessen sie selbst oder ein Dritter durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette einen rechtswidriger Vermögensvorteil erlangt. Ob das fragliche Handeln regelwidrig ist oder nicht, ist nicht von Belang. Daher kann sich ein Spieler z.B. strafbar machen, wenn er verspricht, gegen die Gewährung eines Vorteils deutlich unter seinem Leistungsvermögen zu bleiben und z.B. das Erzielen gegnerischer Punkte durch eine schwache Verteidigung zu unterstützen.
In § 265d des Strafgesetzbuchs werden sportbezogene Manipulationen unter Strafe gestellt, auch wenn diese keinerlei Verbindung zu einer Sportwette haben. Anders als der Tatbestand des Sportwettbetrugs setzt § 265d eine wettbewerbswidrige Beeinflussung des Verlaufs oder des Ergebnisses voraus. Damit fallen angestrebte „wettbewerbsimmanente“ – oder besser: sportwettbewerbstypische – Vorteile aus dem Tatbestand. Außerdem erfasst der Tatbestand nur berufssportliche Wettbewerbe.
Abhängig vom konkreten Fehlverhalten steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für Sportwettbetrug oder eine Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben im Raum. In besonders schweren Fällen (§ 265e Strafgesetzbuch) droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Vertragliche Vorgaben
Schließlich sind die den Bereich der Spielmanipulation betreffenden Regeln der Spiel- und Veranstaltungsordnung der 2. Basketball Bundesliga GmbH auch Bestandteil der Lizenz- und Arbeitsverträge für Spieler in den Wettbewerben der BARMER 2. Basketball Bundesliga. Das bedeutet, dass Verstöße neben den liga- und strafrechtlichen Konsequenzen auch Folgen für das Arbeitsverhältnis haben können.
Wettverbot
Angestellten oder Mitgliedern von Organen der 2. Basketball Bundesliga GmbH oder der AG 2. BBH, lizenzierten Spielern, Trainern und Funktionsträgern der Bundesligisten sowie eingesetzten Schiedsrichtern und Kommissaren ist es nach § 3 Spiel- und Veranstaltungsordnung untersagt, Wetten auf den Ausgang oder den Verlauf von Basketballspielen beziehungsweise Wettbewerben in Deutschland und weiteren Wettbewerben mit unmittelbarer Beteiligung abzuschließen oder dies zu versuchen. Es ist ihnen ebenso untersagt, zu einem solchen Wettabschluss anzustiften beziehungsweise dabei zu unterstützen.
Verbot von Spielmanipulation
Angestellten oder Mitgliedern von Organen der 2. Basketball Bundesliga GmbH oder der AG 2. BBH, lizenzierten Spielern, Trainern und Funktionsträgern der Bundesligisten sowie eingesetzten Schiedsrichtern und Kommissaren ist es untersagt, auf den Ausgang oder den Verlauf von Spielen in den Wettbewerben der BARMER 2. Basketball Bundesliga mittelbar oder unmittelbar mit dem Ziel Einfluss zu nehmen, über den Ausgang des Spieles sich selbst oder einen Dritten einen Vorteil zu verschaffen, der über eine ausschließlich spielbezogene Besserstellung des Bundesligisten, seiner Spieler und Trainer hinausgeht. Auch die Anstiftung zu einer solchen Handlung, sowie der Versuch einer solchen Handlung sind untersagt. Dies gilt nicht für Spieler und Trainer, die beim Spiel mit einem Verstoß gegen die Spielregeln der FIBA ausschließlich einen spielbezogenen, sportlichen Vorteil anstreben.
Verbot der Weitergabe von Insiderwissen
Angestellten oder Mitgliedern von Organen der 2. Basketball Bundesliga GmbH oder der AG 2. BBH, lizenzierten Spielern, Trainern und Funktionsträgern der Bundesligisten sowie eingesetzten Schiedsrichtern und Kommissaren ist es untersagt, nicht allgemein zugängliche Informationen, die für Wetten auf Spiele im Spielbetrieb der Ligagesellschaft und/oder auf Spiele, an denen sie beteiligt sind, relevant sind, herauszugeben oder zu einer solchen Herausgabe anzustiften oder dabei zu unterstützen. Zu diesen Informationen gehören insbesondere, aber nicht abschließend Details zu Spielerverträgen, Informationen über Fitness und Verletzungen von Spielern und laufende Spielleitungsverfahren.
Meldepflicht
Angestellte oder Mitglieder von Organen der 2. Basketball Bundesliga GmbH oder der AG 2. BBH, lizenzierte Spieler, Trainer und Funktionsträger der Bundesligisten sowie eingesetzte Schiedsrichter und Kommissare sind nach § 3 Spiel- und Veranstaltungsordnung verpflichtet, der offiziellen Meldestelle der 2. Basketball Bundesliga GmbH unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen, wenn eine Person sie anstiftet, eine Wette auf Spiele im Spielbetrieb der Ligagesellschaft und/oder auf Spiele, an denen sie beteiligt sind, abzuschließen, nicht allgemein zugängliche Informationen oder Sonderwissen herauszugeben oder ein Spiel zu manipulieren. Die Mitteilungspflicht gilt ebenfalls, wenn sie wissen, dass eine Person einen oder mehrere Verstöße im Sinne dieser Ordnung begangen hat.
Präventionsmaßnahmen
Die Manipulation von Sportwettbewerben stellt eine der größten Bedrohungen für die Integrität des Sports dar und schadet der Glaubwürdigkeit, Transparenz und Fairness von Sportwettbewerben. Die BARMER 2. Basketball Bundesliga hat daher eine Reihe von Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Spielmanipulationen und anderer Unregelmäßigkeiten im Basketballspielbetrieb entwickelt. Ziel ist es, Spieler, aber auch Trainer, Schiedsrichter, Klubmitarbeiter sowie Funktionäre frühzeitig und vorbeugend über die Gefahren, die von Spielsucht und Spielmanipulationen ausgehen, zu informieren. Die zentralen Präventions- und Schutzmaßnahmen basieren auf vier Säulen:
- Regeln und Vorschriften: Regulatorische Grundlage für die Bekämpfung von Spielmanipulation
- Schulungs- und Informationsprogramme für alle Spielbeteiligten
- Einrichtung einer Meldestelle „Spielmanipulation“
- Überwachung: Nutzung elektronischer Monitoring-Systeme für Sportwetten
Vorfall melden
Verstöße oder Verdachtsfälle im Hinblick auf das Wettverbot beziehungsweise Spielmanipulation können über zwei unterschiedliche Verfahren gemeldet werden.
Mit Ihrer Meldung, die jede Sportart betreffen kann, leisten Sie einen wichtigen Beitrag, die Integrität des Sports zu wahren und die Generierung illegaler Einkünfte sowie Vermögensschädigungen zu unterbinden.
Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt! Die Bereitstellung dieser internetbasierten, speziell gesicherten Kommunikationsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, sich durch Anonymität zu schützen und gleichzeitig aktiv an der Aufklärung von Manipulationen im Sport mitzuwirken.
Die unabhängige Meldestelle Sportmanipulation ist ein vollständig anonymes Hinweisgebersystem, beauftragt durch das Bundesministerium des Innern und betreut durch die Kanzlei KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Die Meldestelle ist insbesondere für Hinweise mit strafrechtlicher Relevanz zu nutzen, da die Kanzlei bei entsprechendem Wunsch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in Zusammenarbeit mit der betrauten Staatsanwaltschaft initiieren kann.
Das Hinweisgebersystem der 2. Basketball Bundesliga GmbH ist ebenfalls eine anonyme Meldestelle, die insbesondere bei spielrechtlich relevanten Hinweisen genutzt werden kann. Das Hinweisgebersystem wird durch die Spielleitung betreut.
Unabhängige Meldestelle des Bundes
Anonyme Meldestelle der 2. Basketball Bundesliga GmbH
Weiterführende Links
Kontakt
Svenja Bahlke
Telefon: 0221-98 177 18
E-Mail: Bahlke@2basketballbundesliga.de