Lizenzentzug Otto Baskets Magdeburg

Die mit Entscheidung vom 14.05.2014 für die Saison 2014/2015 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga, Spielgruppe ProB in der Saison 2014/2015 wird den Otto Baskets Magdeburg nachträglich entzogen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich Widerspruch erhoben werden (§ 12 Abs. 1 Lizenzstatut).

Die 2. Basketball-Bundesliga eröffnete am 26.02.2015 ein Nachlizenzierungsverfahren gegen die Otto Baskets aufgrund berechtigter Zweifel an der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bundesligisten, insbesondere hinsichtlich der Liquidität bis zum Ablauf der Saison 2014/2015.

Gemäß § 5 Abs. 1 des Lizenzstatutes der 2. Basketball-Bundesliga haben die Bundesligisten nachzuweisen, dass ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und sie gewährleisten können, dass sie in der Wettkampfsaison ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.

Die 2. Basketball-Bundesliga ist gemäß § 14 Abs. 1 LiSt. berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen gemäß § 13 ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz nachträglich weggefallen sind und/oder im Rahmen der Nachlizenzierung zu vermuten ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz weggefallen sind und diese Annahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch den Bundesligisten widerlegt wird.

„Der Aufforderung zur Vorlage der notwendigen Nachweise, insbesondere eines testierten Liquiditätsplans, sind die Otto Baskets trotz mehrfacher Gewährung von Nachfristen nicht nachgekommen. Dies lässt uns vermuten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.“, äußert sich Geschäftsführer Daniel Müller zur Entscheidung.

Die 2. Basketball-Bundesliga geht in Übereinstimmung mit dem Gutachterausschuss davon aus, dass aufgrund der im Rahmen des Nachlizenzierungsverfahrens vorgelegten Unterlagen die Liquidität bis zum Saisonende nicht gewährleistet ist.

Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die Otto Baskets neben den BSW Sixers als Absteiger aus der ProB fest. Darüber hinaus steigen weitere 3 Mannschaften in die Regionalligen ab.

Dies sind die beiden Letztplatzierten der beiden Play-Down-Runden sowie der Schlechtere der beiden Vorletzten.  Schlechterer Vorletzter ist das Team, dass nach Anwendung der Formel „erreichte Wertungspunkte aus Hauptrunde und Play-Down-Runde dividiert durch die Spielanzahl 30 (Nord) bzw. 28 (Süd)“ den kleineren Wert erzielt.