Paderborn und Ehingen stehen als Absteiger aus der ProA fest

Dem Antrag der NINERS CHEMNITZ auf Spielwertung der Begegnung gegen die finke baskets vom 13.03.15 wird zu ihren Gunsten stattgegeben. Aufgrund Verzögerung des Spielbeginns wird das ausgetragene Spiel in Paderborn nachträglich mit 0:20 für Chemnitz gewertet. Zusätzlich erhält Paderborn einen negativen Wertungspunkt.

Am 13.03.15 begann das ursprünglich um 19 Uhr 30 angesetzte Spiel von Paderborn vs. Chemnitz mit einer Verzögerung von 25 Minuten. Grund dafür war ein Ausfall der Anzeigetafel sowie dessen Auswirkungen auf die 24-Sekunden-Anlage und die Spieluhr. Chemnitz legte form-und fristgerecht einen Antrag auf Spielwertung gemäß § 22 Absatz 1 der Spielordnung ein:

„Auf Antrag eines beteiligten Spielpartners [Anmerkung: Chemnitz] bei der Spielleitung ist gegen einen Bundesligisten [Anmerkung: Paderborn] auf Spielverlust zu entscheiden, wenn dieser eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Minuten verursacht und dies zu vertreten hat.“

Paderborn beantragte den Antrag als unbegründet abzulehnen, da man einerseits die Verspätung nicht zu vertreten hätte und andererseits innerhalb der 15minütigen Wartezeit mit Ersatzanlagen das Spiel hätte beginnen können.

Die Auswertung der Anträge und Stellungnahmen beider Bundesligisten sowie der Zeugenaussagen der drei Schiedsrichter ergab, dass nicht nur ein Spielbeginn um 19:30h wegen ausgefallener Anzeigetafel nicht möglich war, sondern dass auch innerhalb der 15minütigen Wartezeit kein verspäteter Spielbeginn erfolgen konnte, weil die dafür erforderlichen Ersatzanlagen nicht rechtzeitig einsatzbereit waren.

Im Ergebnis hatte die Spielleitung dem Antrag auf Spielwertung zu entsprechen, so dass das Spiel nunmehr gegen Paderborn (0:20 Korbpunkte/ein negativer Wertungspunkt) und für Chemnitz (20:0 Korbpunkte/zwei positive Wertungspunkte) zu werten ist. Ursprünglich hatte Paderborn am 13.03.15 die Partie gegen die NINERS CHEMNITZ mit 69:62 gewonnen.

Mit dieser Entscheidung fällt Paderborn vom 13. Tabellenplatz mit 20 Wertungspunkten auf den 15. Tabellenplatz mit 17 Wertungspunkten zurück und hat somit keine Chance mehr die Abstiegszone zu verlassen. Ehingen mit 12 Wertungspunkten auf dem letzten Tabellenplatz stand bereits vorher als  Absteiger fest.

Die Tabelle wird von der 2. Basketball-Bundesliga im Laufe des Tages angepasst.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 DJL-RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (DJL-Liga-Büro, c/o DBB, Postfach 708, 58007 Hagen) einzulegen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 DJL-RuSGO) und zu begründen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 DJL-RuSGO).