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Punktabzug für die WHITE WINGS Hanau

Dem ProB-Bundesligisten WHITE WINGS Hanau werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Lizenzstatut, sechs positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Die Nachlizenzierung hat ergeben, dass mehrfach vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der Liga im Rahmen der Lizenzierung zur laufenden Saison gemacht wurden.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können.

Keine Berufung von den wiha Panthers Schwenningen – Punktabzug rechtskräftig

Nach der Bekanntgabe der Entscheidung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH, Schwenningen wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Lizenzstatut drei (3) Wertungspunkte abzuziehen, hatten die wiha Panthers Schwenningen drei Tage Zeit gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Die wiha Panthers Schwenningen teilten nun mit, dass sie Ihre Berufung zurückziehen und nicht weiterverfolgen werden. Somit ist die Entscheidung rechtskräftig und die Tabelle wird dementsprechend angepasst.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2 des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Laut § 13 Abs. 1 Lizenzstatut ist der Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung durch die BARMER 2. Basketball Bundesliga unverzüglich mitzuteilen. Gegen die Mitteilungspflicht haben die wiha Panthers Schwenningen wiederholt verstoßen.

Erneuter Punktabzug und Nachlizenzierung für die wiha Panthers Schwenningen

Dem ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 Lizenzstatut, drei positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Laut § 13 Abs. 1 Lizenzstatut ist der Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung durch die BARMER 2. Basketball Bundesliga unverzüglich mitzuteilen. Gegen die Mitteilungspflicht haben die wiha Panthers Schwenningen wiederholt verstoßen.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Zudem hat die BARMER 2. Basketball Bundesliga nach Juni 2022 erneut ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach § 13 Lizenzstatut für die laufende Saison 2022/2023 eröffnet. Den wiha Panthers Schwenningen wurde eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 13.02.2023 gesetzt.

Aufgrund der Auswertung der zum 15.01.2023 turnusmäßig einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der wiha Panthers Schwenningen für die laufende Saison 2022/2023. Zudem wurden für den 24.01.2023 zugesagte Unterlagen nicht fristgerecht bei der Liga eingereicht. Die wiha Panthers Schwenningen erhalten im Rahmen der Nachlizenzierung die Möglichkeit, bestehende Zweifel hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis Saisonende ausräumen zu können.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Keine Berufung von den die wiha Panthers Schwenningen – Punktabzug rechtskräftig

Nach der Bekanntgabe der Entscheidung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH, Schwennignen wegen eines Verstoßes gegen das Lizenzstatut einen Wertungspunkte abzuziehen, hatten die wiha Panther Schwenningen drei Tage Zeit gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Da die wiha Panthers Schwenningen keine Berufung eingelegt haben, ist die Entscheidung nun rechtskräftig und die Tabelle wird dementsprechend angepasst.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 4  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Demnach ist einem Bundesligisten ein (1) Wertungspunkt abzuziehen, wenn er seine bis zum 30.08. des laufenden Jahres entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber der BARMER 2. Basketball Bundesliga zum 15.09. trotz einmaliger Mahnung nicht getilgt hat.

Punktabzug für die wiha Panthers Schwenningen

Köln, 24. Oktober 2022 – Dem ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen wird in der laufenden Saison 2022/2023 der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines Verstoßes gegen das Lizenzstatut, ein positiver Wertungspunkt abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist §21 Abs. 4 des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga GmbH. Demnach ist einem Bundesligisten ein (1) Wertungspunkt abzuziehen, wenn er seine bis zum 30.08. des laufenden Jahres entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber der BARMER 2. Basketball Bundesliga zum 15.09. trotz einmaliger Mahnung nicht getilgt hat.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga GmbH eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Punktabzug für die Nürnberg Falcons BC

Dem ProA-Bundesligisten Nürnberg Falcons BC werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines erheblichen Verstoßes gegen Auflagen, vier positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 3  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Demnach sind einem Bundesligisten vier (4) Wertungspunkte abzuziehen, wenn die Abweichung zu der Auflage zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation mehr als 40% und mindestens 15.000€ beträgt.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Christian Krings – Geschäftsführer der 2. Basketball-Bundesliga GmbH– sagt zu dieser Entscheidung: „Die Liga hat eine große Verantwortung gegenüber allen Teams und muss gleiche Bedingungen für alle gewährleisten.“

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Punktabzug für die Uni-Riesen Leipzig

Dem ProB-Bundesligisten Uni Riesen Leipzig werden zwei positive Wertungspunkte aufgrund des Versäumnisses von fristgerechten Zahlungen abgezogen. „Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat eine große Verantwortung gegenüber allen Teams und muss gleiche Bedingungen für alle gewährleisten.“

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21, 3 des Lizenzstatutes in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Demnach sind einem Bundesligisten Wertungspunkte abzuziehen, wenn dessen Verbindlichkeiten gegenüber der 2. Basketball-Bundesliga mehr als € 3.000 betragen und er mit der zu leistenden Zahlung mehr als einen Monat im Rückstand ist.

Alle Bundesligisten sind verpflichtet, Forderungen der 2. Basketball-Bundesliga fristgerecht zu bestimmten Stichtagen zu erfüllen. Seitens des Bundesligisten aus Leipzig konnte dies zum letzten Stichtag (15.03.2017) nicht geleistet werden.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH, getroffen.

Daniel Müller – Geschäftsführer der 2. Basketball-Bundesliga – bedauert diese unschöne Entwicklung, erläutert aber:

„Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat eine große Verantwortung gegenüber allen Teams und muss gleiche Bedingungen für alle gewährleisten. Daher haben wir diesen verpflichtenden Punktabzug gemeinsam mit den Bundesligisten vor einigen Jahren eingeführt.“

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung (RuSGO) Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung 2. Basketball-Bundesliga) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird die Tabelle entsprechend angepasst.

 

Punktabzug und Nachlizenzierung für Essen

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten ETB Wohnbau Baskets Essen eröffnet.
Aufgrund der letzten turnusmäßig einzureichenden Unterlagen bestehen aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses der 2. Basketball-Bundesliga zurzeit Zweifel, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zum Ende der Saison gegeben ist.

Der Bundesligist hat daher bis spätestens 25. Januar darzulegen, dass seine wirtschaftliche Situation geordnet ist und er gewährleisten kann, dass er in der laufenden Wettkampfsaison seine finanziellen Verpflichtungen zeitgerecht erfüllen kann.

Darüber hinaus werden dem Bundesligisten aufgrund eines vorsätzlichen bzw. zumindest grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Lizenzstatuts vier positive Wertungspunkte abgezogen. Bei dem Verstoß handelt es sich um ein Vergehen im Rahmen der regulären Lizenzierung für die Saison 2015/2016. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird die Tabelle der ProA angepasst.

Gegen die Entscheidung des Punktabzugs kann der Bundesligist Berufung einlegen.