Strafe NINERS CHEMNITZ aufgehoben

Die im November 2014 verhängte Strafe gegen die NINERS CHEMNITZ aufgrund eines Auflagenverstoßes im Rahmen der Lizenzierung 2013/2014 wurde aufgehoben.  Durch die Einreichung eines aktualisierten Jahresabschlusses, konnten die NINERS darlegen, dass die Auflage zur Einhaltung der Finanzplanung erfüllt wurde. Dieses Ziel konnte in der ersten Ausführung nicht erreicht werden. Aufgrund des neuen Sachverhaltes konnte der Gutachterausschuss nun die Erfüllung der Auflage attestieren.