Schlagwortarchiv für: Lizenzierung

Nachlizenzierung BBC Magdeburg e.V.

Die 2. Basketball-Bundesliga, die Junge Liga GmbH (DJL) hat dem BBC Magdeburg e.V. eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 27.03.2015 gesetzt.

Die bisher eingereichten Nachweise reichen aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses nicht aus, um sich ein vollständiges Bild über die wirtschaftliche Situation des Bundesligisten machen zu können. Daher wird dem BBC Magdeburg diese Möglichkeit eingeräumt, um weiterhin bestehende Zweifel hinsichtlich der Erfüllung einer wesentlichen Auflage ausräumen zu können.

 

Der laufende Spielbetrieb ist gemäß Lizenzstatut der 2. Basketball-Bundesliga akut nicht von möglichen Entscheidungen aus dem Nachlizenzierungsverfahren betroffen.

 

Nachlizenzierung BBC Magdeburg e.V.

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProB-Bundesligisten BBC Magdeburg e.V. eröffnet.
Aufgrund der Auswertung turnusmäßig einzureichender Unterlagen bestehen aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses zurzeit Zweifel, ob eine wesentliche Auflage des regulären Lizenzierungsverfahrens der Saison 2014/2015 erfüllt werden kann.

Strafe NINERS CHEMNITZ aufgehoben

Die im November 2014 verhängte Strafe gegen die NINERS CHEMNITZ aufgrund eines Auflagenverstoßes im Rahmen der Lizenzierung 2013/2014 wurde aufgehoben.  Durch die Einreichung eines aktualisierten Jahresabschlusses, konnten die NINERS darlegen, dass die Auflage zur Einhaltung der Finanzplanung erfüllt wurde. Dieses Ziel konnte in der ersten Ausführung nicht erreicht werden. Aufgrund des neuen Sachverhaltes konnte der Gutachterausschuss nun die Erfüllung der Auflage attestieren.

Strafe NINERS CHEMNITZ im Rahmen der Lizenzierung 13/14

Im Zusammenhang der Erteilung der Lizenz für die Teilnahme am Wettbewerb der ProA für den Bundesligisten Niners Chemnitz GmbH für die Saison 2013/2014 wurde eine Auflage hinsichtlich der Einhaltung des vorgelegten Finanzplans erteilt. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Gutachterausschusses vom 23.10.2014 ist dies nicht erfolgt. Daher wird wegen des Verstoßes gegen die Auflage eine Geldstrafe verhängt.