Schlagwortarchiv für: Entscheidung der Spielleitung

Spielleitung verhängt eine Geldstrafe gegen Stephan Dohrn

Im Rahmen des ProB-Playoff-Spiels Seawolves Academy – Dragons Rhöndorf am Freitag, den 19.04.2024, in Rostock wurde dem Trainer Stephan Dohrn der Dragons Rhöndorf zu Last gelegt, dass er den Rostocker Spieler Mika Freitag im laufenden Spiel berührt hat und seinen Fuß neben ihm auf dem Spielfeld platziert hat.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen sprach die Spielleitung gegen den Trainer Stephan Dohrn aufgrund seines unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe aus. Grundlage für die Entscheidung war § 79 Abs. 1 SuVO, wonach Spielszenen, die im laufenden Spiel von den Schiedsrichtern nicht gesehen wurden, auch nachträglich geahndet werden können.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt Spielsperren in drei Fällen und eine Geldstrafe gegen Maik Zirbes

Die Spielleitung musste im Nachgang zum abgelaufenen Spieltag Entscheidungen in vier Sachverhalten treffen.

Im Rahmen des ProB-Spiels SBB Baskets Wolmirstedt – Itzehoe Eagles wurden Bill Borekambi (SBB) und Hugo Ivan Catani (Itzehoe) aufgrund einer Tätlichkeit disqualifiziert. Die Spieler waren nach einer Foulsituation aneinander geraten und sind sich physisch angegangen. Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen sprach die Spielleitung für beide Spieler eine Spielsperre für das kommende Pflichtspiel aus und verhängte eine Geldstrafe.

Ebenfalls eine Spielsperre erhielt Andreas Seiferth (Berlin braves 2000) aufgrund einer Tätlichkeit im Spiel Berlin Braves 2000 – RheinStars Köln. Aufgrund der Handbewegung zum Hals seines Gegenspielers und dem damit verbundenen zweiten Stoß gegen ihn, hält die Spielleitung eine Spielsperre von zwei Pflichtspielen für angemessen. Ferner verhängte sie eine geringe Geldstrafe.

Für das unsportliche Verhalten gegenüber einem Schiedsrichter von Spieler Maik Zirbes (RÖMERSTROM Gladiator Trier) im Anschluss an sein zweites Unsportliches Foul (Hallenverweis) im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel RÖMERSTROM Gladiators Trier – VfL SparkassenStars Bochum verhängte die Spielleitung eine weitere Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung

Spielsperre und Geldstrafe für Fynn Fischer (Oberhaching)

Im ProB-Spiel Black Forest Panthers gegen TSV Oberhaching Tropics (14.01.2024) wurde der Spieler Fynn Fischer in der 32. Spielminute nach einem Einhaken von Thomas Gaus (Schwenningen) von den Schiedsrichtern disqualifiziert.

Nach Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Spieler und der Schiedsrichter sowie der Spielaufzeichnung, kommt die Spielleitung zu dem Ergebnis, dass der Spieler Fischer eine minderschwere Tätlichkeit begangen hat. Die Spielleitung ist der Auffassung, dass die Armbewegung des Spielers Fischers gegen den Spieler Gaus nicht der Befreiung dient und der Definition einer Tätlichkeit entspricht. Er wird für die Dauer von einem Pflichtspiel gesperrt und gegen ihn wird eine Geldstrafe verhängt.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Mehrere Geldstrafen für Fellbach und Rhöndorf

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen den Dragons Rhöndorf und dem SV Fellbach Flashers Geldstrafen gegen insgesamt fünf Spieler und den Head Coach von Fellbach, Kris Borisov, verhängt. Im Rahmen des ProB-Spiels kam es kurz vor dem Ende zu einer Rudelbildung, bei der mehrere Spieler beider Mannschaften unerlaubt das Spielfeld betraten und daraufhin disqualifiziert wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung konnte das Verfahren gegen ein paar Spieler aufgehoben werden, da sie deeskalierend einwirkten oder gar nicht an der Situation beteiligt waren. Fünf Spieler (Silic und Blunt aus Rhöndorf und Berger, Butler und Golder aus Fellbach) wurden jedoch aufgrund ihrer Verstöße gegen die Sportdisziplin und teils unsportlichem Verhalten gemäß SuVO § 78 mit Geldstrafen belegt.

Da sich Kris Borisov ebenfalls unsportlich verhielt, indem er den Konflikt verbal unterstützte und seine Spieler nicht zur Ordnung rief, erhielt auch er eine Geldstrafe.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Mehrere Geldstrafen für Phoenix Hagen

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen Phoenix Hagen und den ART Giants Düsseldorf Geldstrafen gegen den Bundesligisten Phoenix Hagen, den Cheftrainer Chris Harris und vier Spieler verhängt. Im Rahmen des ProA-Spiels kam es im letzten Viertel während einer Spielunterbrechung (4:30 Min.) und nach Spielende zu Sprechchören seitens der Hagener Fans, die von Trainer und Spielern zusätzlich unterstützt wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung sind die Sprechchöre nach gängiger Rechtsprechung als missachtendes Werturteil gegenüber den Spielern des Bundesligisten ART Giants Düsseldorf einzuordnen und erfüllen damit den Tatbestand der Beleidigung beziehungsweise Beschimpfung. Dies stellt gemäß § 79 Nr. 3 SuVO einen Verstoß von Zuschauern dar, der durch die Spielleitung geahndet werden kann.

Cheftrainer Harris sowie die Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann verstoßen nach Auffassung der Spielleitung im Zusammenhang mit den Sprechchören gegen die Sportdisziplin nach § 78 SuVO. Das Beklatschen und Bejubeln von Beschimpfungen und Beleidigungen steht nicht in Einklang mit dem durch die Offiziellen Basketball-Regeln gebotenem Sportgeist und Fair Play. Aus diesem Grund sieht die Spielleitung ein unsportliches Verhalten als gegeben an. Die Entschuldigungen und angeführten Umstände der Verhaltensweisen von Cheftrainer Harris sowie der Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann sind in der Entscheidung berücksichtigt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielsperre und Geldstrafe

In Zusammenhang mit dem ProB-Spiel BBG Herford – Ademax Ballers Ibbenbüren kam es zu einem Fehlverhalten des Spielers Tristan Mychal Harper (BBG Herford), welches erst im Nachgang des Spiels auf Antrag der BARMER 2. Basketball Bundesliga mittels Videoaufzeichnung aufgearbeitet wurde. Die Schiedsrichter hatten die Aktion abseits des Spielgeschehens im laufenden Spieler nicht erkannt und so keine Entscheidung dazu treffen können. Die Spielleitung sieht in dem vorliegenden Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale einer Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler Tristan Mychal Harper wird deshalb für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt. Der Spieler darf nicht am Pflichtspiel Nr. 109682 am 14.10.2023 teilnehmen. Außerdem verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe in mittlerer Höhe.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen und zu begründen.

Nach dem Ende des ProB-Spiels SBB Baskets Wolmirstedt – Bayer Giants Leverkusen kam es zu einer Unsportlichkeit des Spielers Modestas Paulauskas (SBB Baskets Wolmirstedt) gegenüber dem 1. Schiedsrichter. Nach Auswertung der Berichte und Stellungnahmen sprach die Spielleitung aufgrund der unsportlichen Verhaltensweise eine geringe Geldstrafe gegen den Spieler aus. Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 25 RuSGO keine Berufung möglich.

Protest gegen die Spielwertung wird abgewiesen

Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel RÖMERSTROM Gladiators Trier – ART Giants Düsseldorf am 1. Spieltag hatten die Gäste Protest aufgrund eines verzögerten Spielbeginns eingelegt und einen Antrag auf Spielverlust gegen den Bundesligisten RÖMERSTROM Gladiators Trier gestellt. Die Spielleitung hat den Antrag der ART Giants Düsseldorf nun abgewiesen.

Die Spielleitung begründet ihre Entscheidung, dass die RÖMERSTROM Gladiators Trier den verzögerten Spielbeginn nicht zu vertreten haben, damit, dass der spielveranstaltende Bundesligist mit der erforderlichen Sorgfalt die technischen Anlagen im Vorfeld überprüft hat. Nicht alle technischen Störungen liegen im Einflussbereich des Spielveranstalters und sind von diesem vermeidbar. Gleichzeitig hat der Spielveranstalter umgehend geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet und die entsprechend vorgesehene elektronische Ersatzanlage aufgebaut. Letztlich ist auch der ausgebliebene Anlagencheck des technischen Kommissars im Hinblick auf die Spielverzögerung nicht dem Spielveranstalter zuzurechnen.

Beim Auftaktspiel am 1. Spieltag in Trier war es zu Spielbeginn zu Problemen mit der technischen Ausrüstung am Kampfgericht gekommen. Infolgedessen musste für die nicht funktionsfähige 24-Sekunden-Anlage eine Ersatzanlage zum Einsatz kommen. Das Spiel begann mit etwa 45 Minuten Verzögerung. RÖMERSTROM Gladiators Trier gewannen mit 86:78.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Nr. 2 SuVO sowie § 11 RSGO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 SuVO. Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen.

Spielsperre und Geldstrafe für Stephan Baeck (RheinStars Köln)

Der Trainer des Bundesligisten RheinStars Köln, Stephan Baeck, wird wegen einer groben Unsportlichkeit im Rahmen des Freundschaftsspiels RheinStars Köln – ART Giants Düsseldorf (26.08.2023) für den Zeitraum von einem Pflichtspiel des Wettbewerbs ProB in der Saison 2023/24 gesperrt. Vorbehaltlich etwaiger Spielverlegungen ist die Sperre im Pflichtspiel Nr. 109662 am 01.10.2023 abzuleisten. Zusätzlich wird Baeck mit einer Geldstrafe in mittlerer Höhe belegt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 8 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 27 Abs. 1 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Entscheidung rechtskräftig – Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Nachdem das in der vergangenen Woche ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet wurde, ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen verzichtete auf eine Berufung.

Das Spiel wurde gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgte die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Die ProA-Tabelle wurde entsprechend der Entscheidung angepasst.

Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Das am Mittwochabend ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen wird zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet. Dies entschied die Spielleitung nach Auswertung des Sachverhaltes, dass der Bundesligist Schwenningen den Spielausfall zu vertreten hat.

Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen hatte der Spielleitung am Mittwochmorgen mitgeteilt, dass nicht ausreichend einsatzfähige Spieler für das Auswärtsspiel bei den Uni Baskets Paderborn zur Verfügung stünden, sodass man in Paderborn nicht antreten könne. Daraufhin hatte die Spielleitung das ProA-Spiel 109237 Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen abgesetzt.

Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten. Neben der Spielwertung sprach die Spielleitung aufgrund schuldhaftem Verhalten zusätzlich eine hohe Geldstrafe aus.

Die Entscheidung zur Sache ergeht gemäß § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 71 ff. SuVO. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesligist kann gemäß § 12 RuSGO in die Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga gehen. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen. Die Anpassung der Tabelle erfolgt, sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat.