Mehrere Geldstrafen für Fellbach und Rhöndorf

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen den Dragons Rhöndorf und dem SV Fellbach Flashers Geldstrafen gegen insgesamt fünf Spieler und den Head Coach von Fellbach, Kris Borisov, verhängt. Im Rahmen des ProB-Spiels kam es kurz vor dem Ende zu einer Rudelbildung, bei der mehrere Spieler beider Mannschaften unerlaubt das Spielfeld betraten und daraufhin disqualifiziert wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung konnte das Verfahren gegen ein paar Spieler aufgehoben werden, da sie deeskalierend einwirkten oder gar nicht an der Situation beteiligt waren. Fünf Spieler (Silic und Blunt aus Rhöndorf und Berger, Butler und Golder aus Fellbach) wurden jedoch aufgrund ihrer Verstöße gegen die Sportdisziplin und teils unsportlichem Verhalten gemäß SuVO § 78 mit Geldstrafen belegt.

Da sich Kris Borisov ebenfalls unsportlich verhielt, indem er den Konflikt verbal unterstützte und seine Spieler nicht zur Ordnung rief, erhielt auch er eine Geldstrafe.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Mehrere Geldstrafen für Phoenix Hagen

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen Phoenix Hagen und den ART Giants Düsseldorf Geldstrafen gegen den Bundesligisten Phoenix Hagen, den Cheftrainer Chris Harris und vier Spieler verhängt. Im Rahmen des ProA-Spiels kam es im letzten Viertel während einer Spielunterbrechung (4:30 Min.) und nach Spielende zu Sprechchören seitens der Hagener Fans, die von Trainer und Spielern zusätzlich unterstützt wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung sind die Sprechchöre nach gängiger Rechtsprechung als missachtendes Werturteil gegenüber den Spielern des Bundesligisten ART Giants Düsseldorf einzuordnen und erfüllen damit den Tatbestand der Beleidigung beziehungsweise Beschimpfung. Dies stellt gemäß § 79 Nr. 3 SuVO einen Verstoß von Zuschauern dar, der durch die Spielleitung geahndet werden kann.

Cheftrainer Harris sowie die Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann verstoßen nach Auffassung der Spielleitung im Zusammenhang mit den Sprechchören gegen die Sportdisziplin nach § 78 SuVO. Das Beklatschen und Bejubeln von Beschimpfungen und Beleidigungen steht nicht in Einklang mit dem durch die Offiziellen Basketball-Regeln gebotenem Sportgeist und Fair Play. Aus diesem Grund sieht die Spielleitung ein unsportliches Verhalten als gegeben an. Die Entschuldigungen und angeführten Umstände der Verhaltensweisen von Cheftrainer Harris sowie der Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann sind in der Entscheidung berücksichtigt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielsperre und Geldstrafe

In Zusammenhang mit dem ProB-Spiel BBG Herford – Ademax Ballers Ibbenbüren kam es zu einem Fehlverhalten des Spielers Tristan Mychal Harper (BBG Herford), welches erst im Nachgang des Spiels auf Antrag der BARMER 2. Basketball Bundesliga mittels Videoaufzeichnung aufgearbeitet wurde. Die Schiedsrichter hatten die Aktion abseits des Spielgeschehens im laufenden Spieler nicht erkannt und so keine Entscheidung dazu treffen können. Die Spielleitung sieht in dem vorliegenden Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale einer Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler Tristan Mychal Harper wird deshalb für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt. Der Spieler darf nicht am Pflichtspiel Nr. 109682 am 14.10.2023 teilnehmen. Außerdem verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe in mittlerer Höhe.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen und zu begründen.

Nach dem Ende des ProB-Spiels SBB Baskets Wolmirstedt – Bayer Giants Leverkusen kam es zu einer Unsportlichkeit des Spielers Modestas Paulauskas (SBB Baskets Wolmirstedt) gegenüber dem 1. Schiedsrichter. Nach Auswertung der Berichte und Stellungnahmen sprach die Spielleitung aufgrund der unsportlichen Verhaltensweise eine geringe Geldstrafe gegen den Spieler aus. Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 25 RuSGO keine Berufung möglich.

Spielsperre und Geldstrafe für Stephan Baeck (RheinStars Köln)

Der Trainer des Bundesligisten RheinStars Köln, Stephan Baeck, wird wegen einer groben Unsportlichkeit im Rahmen des Freundschaftsspiels RheinStars Köln – ART Giants Düsseldorf (26.08.2023) für den Zeitraum von einem Pflichtspiel des Wettbewerbs ProB in der Saison 2023/24 gesperrt. Vorbehaltlich etwaiger Spielverlegungen ist die Sperre im Pflichtspiel Nr. 109662 am 01.10.2023 abzuleisten. Zusätzlich wird Baeck mit einer Geldstrafe in mittlerer Höhe belegt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 8 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 27 Abs. 1 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Entscheidung rechtskräftig – Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Nachdem das in der vergangenen Woche ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet wurde, ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen verzichtete auf eine Berufung.

Das Spiel wurde gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgte die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Die ProA-Tabelle wurde entsprechend der Entscheidung angepasst.

Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Das am Mittwochabend ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen wird zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet. Dies entschied die Spielleitung nach Auswertung des Sachverhaltes, dass der Bundesligist Schwenningen den Spielausfall zu vertreten hat.

Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen hatte der Spielleitung am Mittwochmorgen mitgeteilt, dass nicht ausreichend einsatzfähige Spieler für das Auswärtsspiel bei den Uni Baskets Paderborn zur Verfügung stünden, sodass man in Paderborn nicht antreten könne. Daraufhin hatte die Spielleitung das ProA-Spiel 109237 Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen abgesetzt.

Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten. Neben der Spielwertung sprach die Spielleitung aufgrund schuldhaftem Verhalten zusätzlich eine hohe Geldstrafe aus.

Die Entscheidung zur Sache ergeht gemäß § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 71 ff. SuVO. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesligist kann gemäß § 12 RuSGO in die Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga gehen. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen. Die Anpassung der Tabelle erfolgt, sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat.

Geldstrafe gegen Seth Edwin Allen (Medipolis SC Jena)

Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel 109197 Eisbären Bremerhaven – Medipolis SC Jena kam es im Rahmen der Verabschiedung zu einem Fehlerverhalten des Spielers Seth Edwin Allen (Medipolis SC Jena) gegenüber dem Schiedsrichter-Team. Nach Auswertung des Schiedsrichter-Berichts, der Stellungnahmen sowie dem Videomaterial sieht die Spielleitung den Tatbestand der Unsportlichkeit erfüllt. Der Spieler wird in der Rechtsfolge mit einer mittleren Geldstrafe belegt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH.

Spielsperre für Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg)

Im Zusammenhang mit dem ProB-Spiel SEEBURGER College Wizards – Porsche BBA Ludwigsburg wurde der Spieler Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg) disqualifiziert. Nach Auswertung des Schiedsrichter-Berichts, der Stellungnahmen sowie dem Videomaterial sieht die Spielleitung den Tatbestand der minderschweren Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler wird in der Rechtsfolge für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält eine mittlere Geldstrafe.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball-Bundesliga GmbH.

Neuansetzung LOK BERNAU vs. SC Rist Wedel

Der SC Rist Wedel ist am 08.10.2022 nicht beim Spiel in Bernau angetreten. Vorausgegangen waren eine geplante Anreise mit dem Zug und Zugausfälle bei der Deutschen Bahn, bedingt durch eine technische Störung im gesamten norddeutschen Bahnnetz. In einem Verfahren gemäß SuVO §71.2b in Verbindung mit §71.3 hat die Spielleitung den Sachverhalt überprüft und entschieden, dass den SC Rist Wedel aufgrund höherer Gewalt in dieser Sache keine Schuld angelastet werden kann.

Das ProB Spiel Nr. 109274, LOK BERNAU – SC Rist Wedel vom 08.10.2022 wird dementsprechend neu angesetzt, wobei ein neuer Spieltermin noch abzustimmen ist.

Spielleitung: Spielsperre und Geldstrafe für J. Geist (Trier)

Spielsperre und Geldstrafe für Jordan Geist (RÖMERSTROM Gladiators Trier)
Nach dem ProA Spiel Science City Jena gegen RÖMERSTROM Gladiators Trier (01.03.2020) wurde der Spielleitung durch die Schiedsrichter ein Ballwurf von Jordan Geist  in das Gesicht von Julius Wolf gemeldet, der sich nach Spielende ereignete. Daraufhin wurde gemäß Spiel- und Veranstaltungsordnung § 79 Abs. 1 ein Verfahren gegen den Spieler eingeleitet.

Nach Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Spieler und der Schiedsrichter sowie der Spielaufzeichnung, kommt die Spielleitung zu dem Ergebnis, dass der Spieler Geist eine Tätlichkeit in einem minder schweren Fall begangen hat. Er wird für die Dauer von einem Pflichtspiel gesperrt und gegen ihn wird eine Geldstrafe verhängt.