Protest aus Bayreuth wird abgewiesen
Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel Nürnberg Falcons BC – BBC Bayreuth am 23.11.2025 hatten die Gäste Protest aufgrund eines nicht gegebenen Fouls zum Spielende eingelegt und einen Antrag auf Neuaustragung oder eine Korrektur des Spielergebnisses gestellt. Beim Spiel in Nürnberg wurde zu Spielende ein Foulpfiff durch die Schiedsrichter aberkannt, der dem BBC Bayreuth noch zwei Freiwürfe verschafft hätte. Die Nürnberg Falcons gewannen das Spiel mit 90:89. Die Spielleitung hat den Antrag des BBC Bayreuth nun abgewiesen.
Die Spielleitung begründet ihre Entscheidung damit, dass der Protest des BBC Bayreuth weder zulässig noch begründet ist. Im vorliegenden Fall haben die Schiedsrichter gemeinsam festgestellt, dass die Spielzeit beim Foulkontakt bereits abgelaufen war. Das Foul war somit (entsprechend der DBB-Regeln) richtigerweise nicht zu werten. Es handelt sich daher nach Auffassung der Spielleitung um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter, die von der Spielleitung nicht überprüfbar ist. In der Begründung durch den Antragsteller wird zudem ein Fehler in der Zeitkontrolle im selben Angriff angeführt. Gegen diesen wurde im Spiel jedoch kein Protest eingelegt, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wurde. Die Zeiteinstellung ist somit ebenfalls nicht mehr anfechtbar. Insofern kann auch keine ursächliche Kausalbeziehung zur eigentlichen Protest-Szene geltend gemacht werden.
Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Nr. 2 SuVO sowie § 77 SuVO in Verbindung mit § 2 Abs. 6 SUVO und § 9 RSGO. Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen.









