Spielsperre für Devin Lawrence Schmidt (Phoenix Hagen)

Im Rahmen des ProA-Spiels 2003548 Phoenix Hagen – BG Göttingen am 06.03.2026 wurde der Spieler Devin Schmidt (Phoenix Hagen) in der 37. Spielminute von den Schiedsrichtern disqualifiziert. Nach Auswertung der Stellungnahme des Spielers und der Schiedsrichter sowie der vorliegenden Videoaufzeichnung kam die Spielleitung zu der Auffassung, dass Devin Schmidt sich grob unsportlich verhalten hat.

Aufgrund der Unsportlichkeit gegenüber einem Schiedsrichter sah die Spielleitung keine Möglichkeit, den mit der Disqualifikation einhergehenden Verlust der Spielberechtigung aufzuheben. Daher verhängte die Spielleitung gegen Devin Schmidt eine Spielsperre von einem Pflichtspiel sowie eine Geldstrafe. Der Spieler ist damit für das Pflichtspiel Nr. 2003553 am 08.03.2026 gesperrt. Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt, dass der Spieler bisher in der Saison noch nicht auffällig war.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Geldstrafe und Auflagen für die Gießen 46ers

In Zusammenhang mit dem ProA-Spiel GIEßEN 46ers – Uni Baskets Münster am 30.01.2026 kam es nach Spielende zu Becherwürfen auf Münsteraner Spieler. Auf Grundlage des § 18 der Richtlinie Fanverhalten & Sicherheit (RFS) leitete die Spielleitung ein Verfahren gegen den Bundesligisten Gießen 46ers ein, nachdem klar war, dass die dem Bericht zugrunde liegenden ausführenden Personen den Gießen 46ers zuzuordnen sind.

Zur Entstehung des Vorfalls gab es gegenseitige Beschuldigungen. Die Spielleitung geht zu Gunsten des Beschuldigten davon aus, dass Provokationen durch Münsteraner Spieler erfolgt sind. Mittelfingerzeigen und das Werfen von Bechern sind für die Spielleitung allerdings eine Grenzüberschreitung, die nicht mit der sportlichen Emotionalität (auch nicht nach Provokationen) in Einklang zu bringen sind.

Die Spielleitung sieht zudem eine Mitschuld für die Entstehung der Situation bei den Gießener Verantwortlichen in der Sicherung des Innenbereichs und der Spielbeteiligten. Die Gießen 46ers kündigen jedoch auch selbstständig mehrere präventive Maßnahmen an und haben die Vorfälle intern aufgearbeitet. Dies wurde von der Spielleitung mildernd berücksichtigt.

Für die Becherwürfe durch Gießener Fans hält die Spielleitung eine erhöhte Geldstrafe für notwendig. Aufgrund der mehrfachen Auffälligkeiten bei den Gießener Fans verhängt sie zusätzlich Auflagen zur Sicherung der Spielbeteiligten und zur Umsetzung der Präventionsarbeit der Verantwortlichen.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie 18 RFS in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 4.7 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten ergeht gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielsperre für Michael Tyrone Mitchell Jr. (CATL Basketball Löwen)

Im Rahmen des ProB-Spiels 2003751 BG Hessing Leitershofen – CATL Basketball Löwen am 07.02.2026 wurde der Spieler Michael Tyrone Mitchell Jr. (CATL Basketball Löwen) in der 40. Spielminute von den Schiedsrichtern disqualifiziert. Nach Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Spieler, der Wahrnehmungen der Schiedsrichter sowie der vorliegenden Videoaufzeichnung kam die Spielleitung zu der Auffassung, dass Michael Tyrone Mitchell Jr. eine Tätlichkeit begangen hat.

Für die Tätlichkeit an dem Spieler T. Alte verhängte die Spielleitung gegen Michael Tyrone Mitchell Jr. eine Spielsperre von einem Pflichtspiel sowie eine Geldstrafe. Der Spieler ist damit für das Pflichtspiel Nr. 2003759 am 15.02.2026 gesperrt. Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt, dass der Spieler bisher in der Saison noch nicht auffällig war, ebenso eine vorausgegangene Provokation des Spielers.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Protest aus Bayreuth wird abgewiesen

Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel Nürnberg Falcons BC – BBC Bayreuth am 23.11.2025 hatten die Gäste Protest aufgrund eines nicht gegebenen Fouls zum Spielende eingelegt und einen Antrag auf Neuaustragung oder eine Korrektur des Spielergebnisses gestellt. Beim Spiel in Nürnberg wurde zu Spielende ein Foulpfiff durch die Schiedsrichter aberkannt, der dem BBC Bayreuth noch zwei Freiwürfe verschafft hätte. Die Nürnberg Falcons gewannen das Spiel mit 90:89. Die Spielleitung hat den Antrag des BBC Bayreuth nun abgewiesen.

Die Spielleitung begründet ihre Entscheidung damit, dass der Protest des BBC Bayreuth weder zulässig noch begründet ist. Im vorliegenden Fall haben die Schiedsrichter gemeinsam festgestellt, dass die Spielzeit beim Foulkontakt bereits abgelaufen war. Das Foul war somit (entsprechend der DBB-Regeln) richtigerweise nicht zu werten. Es handelt sich daher nach Auffassung der Spielleitung um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter, die von der Spielleitung nicht überprüfbar ist. In der Begründung durch den Antragsteller wird zudem ein Fehler in der Zeitkontrolle im selben Angriff angeführt. Gegen diesen wurde im Spiel jedoch kein Protest eingelegt, bevor die Spieluhr wieder in Gang gesetzt wurde. Die Zeiteinstellung ist somit ebenfalls nicht mehr anfechtbar. Insofern kann auch keine ursächliche Kausalbeziehung zur eigentlichen Protest-Szene geltend gemacht werden.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Nr. 2 SuVO sowie § 77 SuVO in Verbindung mit § 2 Abs. 6 SUVO und § 9 RSGO. Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen.

Good Game – Good Health

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Anteilnahme für die Ereignisse in Magdeburg | Spiel der SBB Baskets Wolmirstedt vs. EN Baskets Schwelm verlegt

Mit großer Trauer und Anteilnahme hat die BARMER 2. Basketball Bundesliga von dem Anschlag gestern Abend auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg erfahren. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Angehörigen und allen, die von diesem schrecklichen Ereignis betroffen sind.

Aufgrund der kurzen Zeit bis zu dem angesetzten Spiel der SBB Baskets Wolmirstedt gegen die EN Baskets Schwelm am Folgetag des Anschlags und aus Respekt vor den Opfern hat die Spielleitung gemeinsam mit dem betroffenen Verein und mit Einverständis des Gegners beschlossen, das für heute angesetzte Spiel abzusagen. Ein neuer Spieltermin wird zeitnah bekanntgegeben.

Als Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Familien wird eine Schweigeminute bei allen Spielen dieses Wochenendes abgehalten.
Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen der schrecklichen Ereignisse auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt.

Mehrere Geldstrafen für Fellbach und Rhöndorf

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen den Dragons Rhöndorf und dem SV Fellbach Flashers Geldstrafen gegen insgesamt fünf Spieler und den Head Coach von Fellbach, Kris Borisov, verhängt. Im Rahmen des ProB-Spiels kam es kurz vor dem Ende zu einer Rudelbildung, bei der mehrere Spieler beider Mannschaften unerlaubt das Spielfeld betraten und daraufhin disqualifiziert wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung konnte das Verfahren gegen ein paar Spieler aufgehoben werden, da sie deeskalierend einwirkten oder gar nicht an der Situation beteiligt waren. Fünf Spieler (Silic und Blunt aus Rhöndorf und Berger, Butler und Golder aus Fellbach) wurden jedoch aufgrund ihrer Verstöße gegen die Sportdisziplin und teils unsportlichem Verhalten gemäß SuVO § 78 mit Geldstrafen belegt.

Da sich Kris Borisov ebenfalls unsportlich verhielt, indem er den Konflikt verbal unterstützte und seine Spieler nicht zur Ordnung rief, erhielt auch er eine Geldstrafe.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Mehrere Geldstrafen für Phoenix Hagen

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen Phoenix Hagen und den ART Giants Düsseldorf Geldstrafen gegen den Bundesligisten Phoenix Hagen, den Cheftrainer Chris Harris und vier Spieler verhängt. Im Rahmen des ProA-Spiels kam es im letzten Viertel während einer Spielunterbrechung (4:30 Min.) und nach Spielende zu Sprechchören seitens der Hagener Fans, die von Trainer und Spielern zusätzlich unterstützt wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung sind die Sprechchöre nach gängiger Rechtsprechung als missachtendes Werturteil gegenüber den Spielern des Bundesligisten ART Giants Düsseldorf einzuordnen und erfüllen damit den Tatbestand der Beleidigung beziehungsweise Beschimpfung. Dies stellt gemäß § 79 Nr. 3 SuVO einen Verstoß von Zuschauern dar, der durch die Spielleitung geahndet werden kann.

Cheftrainer Harris sowie die Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann verstoßen nach Auffassung der Spielleitung im Zusammenhang mit den Sprechchören gegen die Sportdisziplin nach § 78 SuVO. Das Beklatschen und Bejubeln von Beschimpfungen und Beleidigungen steht nicht in Einklang mit dem durch die Offiziellen Basketball-Regeln gebotenem Sportgeist und Fair Play. Aus diesem Grund sieht die Spielleitung ein unsportliches Verhalten als gegeben an. Die Entschuldigungen und angeführten Umstände der Verhaltensweisen von Cheftrainer Harris sowie der Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann sind in der Entscheidung berücksichtigt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielsperre und Geldstrafe

In Zusammenhang mit dem ProB-Spiel BBG Herford – Ademax Ballers Ibbenbüren kam es zu einem Fehlverhalten des Spielers Tristan Mychal Harper (BBG Herford), welches erst im Nachgang des Spiels auf Antrag der BARMER 2. Basketball Bundesliga mittels Videoaufzeichnung aufgearbeitet wurde. Die Schiedsrichter hatten die Aktion abseits des Spielgeschehens im laufenden Spieler nicht erkannt und so keine Entscheidung dazu treffen können. Die Spielleitung sieht in dem vorliegenden Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale einer Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler Tristan Mychal Harper wird deshalb für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt. Der Spieler darf nicht am Pflichtspiel Nr. 109682 am 14.10.2023 teilnehmen. Außerdem verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe in mittlerer Höhe.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen und zu begründen.

Nach dem Ende des ProB-Spiels SBB Baskets Wolmirstedt – Bayer Giants Leverkusen kam es zu einer Unsportlichkeit des Spielers Modestas Paulauskas (SBB Baskets Wolmirstedt) gegenüber dem 1. Schiedsrichter. Nach Auswertung der Berichte und Stellungnahmen sprach die Spielleitung aufgrund der unsportlichen Verhaltensweise eine geringe Geldstrafe gegen den Spieler aus. Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 25 RuSGO keine Berufung möglich.

Spielsperre und Geldstrafe für Stephan Baeck (RheinStars Köln)

Der Trainer des Bundesligisten RheinStars Köln, Stephan Baeck, wird wegen einer groben Unsportlichkeit im Rahmen des Freundschaftsspiels RheinStars Köln – ART Giants Düsseldorf (26.08.2023) für den Zeitraum von einem Pflichtspiel des Wettbewerbs ProB in der Saison 2023/24 gesperrt. Vorbehaltlich etwaiger Spielverlegungen ist die Sperre im Pflichtspiel Nr. 109662 am 01.10.2023 abzuleisten. Zusätzlich wird Baeck mit einer Geldstrafe in mittlerer Höhe belegt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 8 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 27 Abs. 1 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.