Erneuter Punktabzug und Nachlizenzierung für die wiha Panthers Schwenningen

Dem ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 Lizenzstatut, drei positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Laut § 13 Abs. 1 Lizenzstatut ist der Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung durch die BARMER 2. Basketball Bundesliga unverzüglich mitzuteilen. Gegen die Mitteilungspflicht haben die wiha Panthers Schwenningen wiederholt verstoßen.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Zudem hat die BARMER 2. Basketball Bundesliga nach Juni 2022 erneut ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach § 13 Lizenzstatut für die laufende Saison 2022/2023 eröffnet. Den wiha Panthers Schwenningen wurde eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 13.02.2023 gesetzt.

Aufgrund der Auswertung der zum 15.01.2023 turnusmäßig einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der wiha Panthers Schwenningen für die laufende Saison 2022/2023. Zudem wurden für den 24.01.2023 zugesagte Unterlagen nicht fristgerecht bei der Liga eingereicht. Die wiha Panthers Schwenningen erhalten im Rahmen der Nachlizenzierung die Möglichkeit, bestehende Zweifel hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis Saisonende ausräumen zu können.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Geldstrafen in drei Fällen

In drei Fällen musste die Spielleitung in letzter Woche Geldstrafen aufgrund unterschiedlicher Vergehen verhängen.

Im Zusammenhang mit dem ProB Spiel Iserlohn Kangaroos – BSW Sixers (14.01.2023) kam es nach Spielende zu einer Auseinandersetzung zwischen Ruben Dahmen (Iserlohn Kangaroos, verletzter Spieler) und Ralph Immacule Hounnou (BSW Sixers). Aufgrund eines minderschweren Falls einer Tätlichkeit erhielt der Spieler Ruben Dahmen eine mittlere Geldstrafe. Ralph Immacule Hounnou erhielt eine geringe Geldstrafe aufgrund eines unsportlichen Verhaltens.

Aufgrund eines unsportlichen Verhaltens beim ProA-Spiel Artland Dragons – Bayer Giants Leverkusen erhielt Geschäftsführer Marius Kröger (Artland Dragons) eine geringe Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 78 Abs. 4 und 8 SuVO in Verbindung mit Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Die Kostenentscheidung ergingen gemäß § 27 Abs. 1 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Geldstrafe für Eisbären Bremerhaven

Im Rahmen des ProA-Spiels 109088 Eisbären Bremerhaven – Dresden Titans am 03.01.2023 kam es im vierten Spielviertel zu einer Spielunterbrechung, nachdem der Schiedsrichter rechts unter dem Korb stehend von einem Zuschauer an seinem rechten

Arm angefasst wurde.

Nach Ermittlungen der Spielleitung konnte festgestellt werden, dass ein Zuschauer mit ausgestrecktem Arm den Schiedsrichter an der Körperrückseite anfasst, ohne dabei verbale oder körperliche Gewaltbereitschaft zu signalisieren. Nichtsdestotrotz ist das Anfassen eines Schiedsrichters durch Zuschauer während des laufenden Spiels stellt gemäß geltender Sportrechtsprechung einen Verstoß gegen die Sportdisziplin dar, welcher mit einer geringen Geldstrafe sanktioniert wurde. Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog.

Geldstrafen für Schiedsrichter-Beleidigungen und unsportliches Verhalten

Rund um den Jahreswechsel sprach die Spielleitung gleich in vier Fällen geringe Geldstrafen gegen die Klubs VfL SparkassenStars Bochum und Artland Dragons sowie die Trainer Hans-Jürgen Gnad (Leverkusen) und Wayne Chico Pittman (Leitershofen) aufgrund von Verstößen gegen die Sportdisziplin aus.

Beim Spiel VfL SparkassenStars Bochum – Artland Dragons am 03.01.2023 kam es gleich zu zwei Schiedsrichter-Beleidigungen durch Zuschauer beider Teams, die entsprechend mit einer Geldstrafe belegt wurden.

Bereits am 17.12.2022 hatte sich Trainer Hans-Jürgen Gnad (Leverkusen) öffentlich kritisch zur Schiedsrichter-Leistung im Rahmen der Pressekonferenz des Spiels Bayer Giants Leverkusen – RASTA Vechta geäußert. In der ProB war es Trainer-Assistent Wayne Chico Pittman (Leitershofen), der im Livestream der Begegnung BG Hessing Leitershofen – Team Ehingen Urspring am 30.12.2022 das Schiedsrichter-Verhalten unsportlich kommentierte.

ProB-Spiel in Schwelm fällt aus

Das für Samstag angesetzte ProB-Spiel zwischen EN Baskets Schwelm und SBB Baskets Wolmirstedt findet nicht statt. Auf Antrag des Bundesligisten SBB Baskets Wolmirstedt setzte die Spielleitung die Begegnung gemäß § 49 Nr. 2.1 SuVO ab. Vorausgegangen waren zahlreiche COVID-19-Infektionen innerhalb der Mannschaft des Bundesligisten SBB Baskets Wolmirstedt, weshalb dem Team weniger als 8 aller spielberechtigten Spieler zur Verfügung stehen. Ein Nachholtermin wird in Abstimmung mit dem beiden beteiligten Spielpartnern festgesetzt.

Tigers Tübingen – Phoenix Hagen: Spielergebnis muss korrigiert werden


Von Amts wegen hat die Spielleitung den Spielbericht zur Feststellung des endgültigen Spielergebnisses und des Siegers überprüft. Bei der Überprüfung sind fehlerhafte Aufzeichnungen auf dem Spielbericht durch das Kampfgericht sowie eine fehlerhafte Übermittlung des Endergebnisses am Spieltag festgestellt worden. Nach Abgleich mit den Stellungnahmen des Schiedsrichter-Teams sowie der vorliegenden Videoaufzeichnung des Spiels korrigiert die Spielleitung das Endergebnis des ProA-Spiels Tigers Tübingen – Phoenix Hagen vom 19.11.2022.

Für oben genanntes Spiel wird folgendes neues Endergebnis festgestellt: 89 : 61. Sieger des Spiels ist Tigers Tübingen. Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 70 Nr. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Abs. 6 SuVO.

Punktabzug gegen ROTH Energie Gießen Pointers rechtskräftig

Die ROTH Energie Gießen Pointers ist am 22.10.2022 nicht beim Spiel in Vechta angetreten. Vorausgegangen war eine geplante Vollsperrung der Bundesautobahn während der Anreise der Gäste.

ProB-Spiel 109287 Rasta Vechta II – ROTH Energie Gießen Pointers ist gegen den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gemäß § 71 Nr. 2 b) SuVO auf Spielverlust zu entscheiden. Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem (-1) Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gewertet. Für den Bundesligisten Rasta Vechta II erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei (2) Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Gegen diese Entscheidung wurde keine Berufung eingelegt. Somit ist diese Entscheidung rechtkräftig und die Spielwertung wurde in der Tabelle entsprechend vorgenommen.

Keine Berufung von den die wiha Panthers Schwenningen – Punktabzug rechtskräftig

Nach der Bekanntgabe der Entscheidung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH, Schwennignen wegen eines Verstoßes gegen das Lizenzstatut einen Wertungspunkte abzuziehen, hatten die wiha Panther Schwenningen drei Tage Zeit gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Da die wiha Panthers Schwenningen keine Berufung eingelegt haben, ist die Entscheidung nun rechtskräftig und die Tabelle wird dementsprechend angepasst.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 4  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Demnach ist einem Bundesligisten ein (1) Wertungspunkt abzuziehen, wenn er seine bis zum 30.08. des laufenden Jahres entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber der BARMER 2. Basketball Bundesliga zum 15.09. trotz einmaliger Mahnung nicht getilgt hat.

RASTA Vechta II siegt kampflos gegen ROTH Energie Gießen Pointers

Die ROTH Energie Gießen Pointers ist am 22.10.2022 nicht beim Spiel in Vechta angetreten. Vorausgegangen war eine geplante Vollsperrung der Bundesautobahn während der Anreise der Gäste.

In einem Verfahren gemäß § 71 SuVO hat die Spielleitung den Sachverhalt überprüft und entschieden, dass der Bundesligist ROTH Energie Gießen Pointers den Spielausfall zu vertreten hat. Der Bundesligist hat bei der Planung der Anreise entsprechende Sorgfaltspflichten verletzt, um eine rechtzeitige Ankunft am Spielort sicherzustellen.

ProB-Spiel 109287 Rasta Vechta II – ROTH Energie Gießen Pointers ist gegen den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gemäß § 71 Nr. 2 b) SuVO auf Spielverlust zu entscheiden. Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gewertet. Für den Bundesligisten Rasta Vechta II erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga GmbH eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Punktabzug für die wiha Panthers Schwenningen

Köln, 24. Oktober 2022 – Dem ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen wird in der laufenden Saison 2022/2023 der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines Verstoßes gegen das Lizenzstatut, ein positiver Wertungspunkt abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist §21 Abs. 4 des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga GmbH. Demnach ist einem Bundesligisten ein (1) Wertungspunkt abzuziehen, wenn er seine bis zum 30.08. des laufenden Jahres entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber der BARMER 2. Basketball Bundesliga zum 15.09. trotz einmaliger Mahnung nicht getilgt hat.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga GmbH eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.